Ein lächelndes Paar sitzt vor einem Laptop, auf dem sie ihm etwas erklärt

Die Versicherungspflichtgrenze

Es gibt in Deutschland zwei Berufsgruppen, welche jederzeit in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln können. Dabei handelt es sich zum einen um Beamte, zum anderen um Selbstständige.

Für alle anderen Berufstätigen gilt, dass sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten müssen. Im Umkehrschluss kann aber nicht jeder ohne Weiteres aus der privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln. Für wen welche Voraussetzungen gelten, stellen wir in diesem Beitrag vor.
 


 

Zwei Einkommensgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Für die Rahmenbedingungen der Krankenversicherung legt der Gesetzgeber jedes Jahr zwei neue Einkommensgrenzen fest. Dabei handelt es sich zum einen um die Beitragsbemessungsgrenze, zum anderen um die Versicherungspflichtgrenze oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).

Die Beitragsbemessungsgrenze

Diese Maximierung gibt an, bis zu welchem Jahres- oder Monatseinkommen der Beitrag zur Ersatzkasse prozentual steigt. Mit Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze bleibt er statisch.

Bei einem Monatseinkommen von 3.000 Euro brutto und einem GKV Beitragssatz von 14,6 Prozent fällt ein Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von insgesamt 438 Euro ohne Zusatzbeitrag an. Steigt das Einkommen auf 4.000 Euro im Monat, steigt der Beitrag zur Ersatzkasse auf 584 Euro.

Die Grenze für das Jahr 2024 beträgt 5.175,00 Euro pro Monat bzw. 62.100,00 Euro pro Jahr (2022: 4.837,50 Euro pro Monat bzw. 58.050,00 Euro pro Jahr). Verdient ein Berufstätiger 6.000 Euro monatlich, zahlt er den gleichen Beitrag wie ein Berufstätiger mit 4.837,50 Euro, nämlich 706,28 Euro. (6)
 

 
Die Beitragsbemessungsgrenze und der prozentuale Beitrag werden jedes Jahr im Herbst von der Bundesregierung neu festgesetzt. Diese Größen werden allerdings erst im Dezember eines jeden Jahres verabschiedet, können sich also theoretisch bis dahin verändern. Das ist jedoch in den vergangenen Jahren noch nie vorgekommen. Die Entwicklung in den letzten Jahren in der Übersicht:

Historische Entwicklung des Beitragssatzes:

Die nachfolgende Statistik zeigt hingegen die Entwicklung des Beitragssatzes zusätzlich des Zusatzbeitrags, den wir aus dem Durchschnitt der Krankenkassen in unserem Vergleich selbst erheben.

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Quellen:


 

Durchschnittlicher maximaler Beitrag

Basierend auf dem durchschnittlichen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung und der Beitragsbemessungsgrenze ergibt sich folgender durchschschnittlich maximaler Beitrag zur Krankenversicherung:

Jahr Beitrag bei Erreichen der Bemessungsgrenze und durchschn. Beitragssatz Veränderung zum Vorjahr
2011 6.905,25 200,25
2012 7.114,50 209,25
2013 7.323,75 209,25
2014 7.533,00 209,25
2015 7.608,15 75,15
2016 7.907,18 299,03
2017 8.158,86 251,68
2018 8.299,53 140,67
2019 8.488,76 189,23
2020 8.831,25 342,49
2021 9.229,95 398,70
2022 9.229,95 0,00
2023 9.593,96 364,00
2024 10.047,78 453,83

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Historische Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Die Beitragspflicht selbst ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt (1).

Jahr BBG mtl. BBG p.a. Veränderung zum Vorjahr
2006 3.562,50 EUR 42.750 EUR + 1,05 %
2007 3.562,50 EUR 42.750 EUR + 0,00 %
2008 3.600,00 EUR 43.200 EUR + 1,07 %
2009 3.675,00 EUR 44.100 EUR + 2,08 %
2010 3.750,00 EUR 45.000 EUR + 2,04 %
2011 3.712,50 EUR 44.550 EUR − 1,00 %
2012 3.825,00 EUR 45.900 EUR + 3,03 %
2013 3.937,50 EUR 47.250 EUR + 2,94 %
2014 4.050,00 EUR 48.600 EUR + 2,86 %
2015 4.125,00 EUR 49.500 EUR +1,85 %
2016 4.237,50 EUR 50.850 EUR +2,73 %
2017 4.350,00 EUR 52.200 EUR +2,65 %
2018 4.425,00 EUR 53.100 EUR +1,72 %
2019 4.537,50 EUR 54.450 EUR + 2,54 %
2020 4.687,50 EUR 56.250 EUR + 3,31 %
2021 4.837,50 EUR 58.050 EUR + 3,2 %
2022 4.837,50 EUR 58.050 EUR + 0,0 %
2023 4.987,50 EUR 59.850 EUR + 3,10 %
2024 5.175,00 EUR 62.100 EUR + 3,76 %

 

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Quellen:


 

Historische Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze

Seit dem Jahr 2003 übersteigt die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze/ JAEG genannt) die Beitragsbemessungsgrenze deutlich. Mit dem Anheben wollte die Regierung eine zu starke Abwanderung von Mitgliedern der gesetzlichen in die private Krankenversicherung verhindern.

Bis einschließlich zum Jahr 2002 waren Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze identisch. Seit dem Jahr 2003 mussten Arbeitnehmer folgende Jahreseinkommen überschreiten, um in eine private Krankenversicherung wechseln zu können:

Jahr Mindesthöhe des Einkommens Veränderung zum Vorjahr
2003 45.900 €  
2004 46.350 € 0,98%
2005 46.800 € 0,97%
2006 47.250 € 0,96%
2007 47.700 € 0,95%
2008 48.150 € 0,94%
2009 48.600 € 0,93%
2010 49.950 € 2,78%
2011 49.500 € -0,90%
2012 50.850 € 2,73%
2013 52.200 € 2,65%
2014 53.550 € 2,59%
2015 54.900 € 2,52%
2016 56.250 € 2,46%
2017 57.600 € 2,40%
2018 59.400 € 3,13%
2019 60.750 € 2,27%
2020 62.550 € 2,96%
2021 64.350 € 2,88%
2022 64.350 € 0,00%
2023 66.600 € 3,50%
2024 69.300 € 4,05%

 

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Quellen:


 

Definition des Bruttoeinkommens

Nun stellt sich natürlich die Frage, was alles zum Bruttoeinkommen dazu gerechnet wird, um die Jahresarbeitsentgeltgrenze zu überschreiten. Anders gefragt, was genau zählt generell zum Bruttoeinkommen? Paragraf 14, Abs. 1 des SGB IV besagt,

„Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.“

  • Grundgehalt
  • Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
  • Arbeitgeberanteil der Vermögenswirksamen Leistungen (nicht die Arbeitnehmersparzulage)
  • Sachbezüge, z. B. Dienstwagen
  • Kontinuierlich gezahlte Gewinnbeteiligung
  • Vergütung für Bereitschaftsdienst
  • Erschwerniszulage
  • Regelmäßige Zahlungen von Schicht- und Schmutzzulage
  • Pauschale Überstundenvergütung

Es gibt aber auch andere Gehaltsbestandteile, welche zum Erreichen der JAEG allerdings nicht angerechnet werden:

  • Provisionen
  • Familienzuschläge, z. B. auch Kindergeld
  • Nur sporadisch gezahlte Gewinnbeteiligung
  • Erstattung für Fahrtkosten
  • Vergütung von Überstunden oder Zulagen
  • Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Jubiläumszuwendung
  • Einkünfte aus Minijobs

Betriebliche Altersversorgungen (bAV) gelten als äußerst attraktive Zusatzrente. Für die JAEG wird aber nur das Einkommen, welches um den Beitrag zur bAV gemindert wurde, berücksichtigt. Grund ist, dass die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge weder einkommenssteuer- noch sozialversicherungspflichtig sind.

Immer wieder für Diskussionsstoff zählen schwankende Einkommensbestandteile, die aus Provisionen herrühren. Diese werden nicht zur Ermittlung des Bruttoeinkommens für die JAEG herangezogen, da sie, ähnlich wie Überstundenvergütungen, schwanken.

Außendienstler, welche ausschließlich auf Provisionsbasis arbeiten, sind in der Regel selbstständig nach Paragraf 84 HGB und können sich somit privat versichern.

Inzwischen wurde die Regelung, dass das Einkommen drei Jahre hintereinander die JAEG überschritten haben musste, um in eine private Krankenversicherung wechseln zu können, wieder abgeschafft.

Rutscht ein privat versicherter Arbeitnehmer im Laufe der Jahre mit seinem Jahresbruttoeinkommen unter die dann gültige JAEG, hat er die Wahl, ob er privat versichert bleiben möchte, oder in die GKV wechselt.

Die Voraussetzungen für den Eintritt in die private Krankenversicherung

Wer direkt nach der Hochschule ein Einstiegsgehalt jenseits der JAEG, hochgerechnet auf das Jahr, bekommt, kann sich sofort privat krankenversichern. Bei denjenigen, welche schon im Berufsleben stehen, gibt es einen etwas anderen Sachverhalt:

Der Paragraf 6, Abs. 4 des fünften Sozialgesetzbuches sagt:

Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.“

Versicherungsfrei zum Jahresende werden auch die Arbeitnehmer, deren Gehalt sich im Laufe eines Jahres so ändert, dass sie auf zwölf Monate gesehen die JAEG übersteigen. Versicherungsfrei bedeutet nicht, dass sie ohne Krankenversicherungsschutz dastehen, denn in Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht.

Versicherungsfrei heißt, dass sie entweder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, oder eben in eine private Krankenversicherung wechseln können. Sie haben also die Freiheit, die Versicherungsart wählen zu können.

Bei einem unterjährigen Wechsel des Arbeitgebers mit einem Einstiegsgehalt über der JAEG ist ein sofortiger Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer möglich.

Der umgekehrte Weg – von der PKV in die GKV

Der Weg zurück in die GKV ist ein steiniger und für manche Personen schlicht unmöglich.

  • Selbstständige, die wechseln möchten, müssen in eine angestellte Tätigkeit wechseln, die mit einem Einkommen unterhalb der JAEG verbunden ist.
  • Alternativ müssen sie den Geschäftsbetrieb einstellen und in der Familienversicherung des Ehepartners unterkommen.
  • Arbeitnehmer müssen für ein Jahr ein Einkommen beziehen, welches unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt.

Sonderfall schwankendes Einkommen

Sind Sie beispielsweise als Angestellter im Verkauf tätig und Ihr Gehalt besteht zu einem großen Teil aus Provisionen, so kann es vorkommen, dass Sie in einem Monat weniger verdienen. Rutschen Sie durch einige schlechter laufende Monate unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, verlieren Sie Ihre Versicherungsfreiheit und können nicht nur, sondern müssen sogar, bei der Gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied werden.

Sollten die kommenden Monate wieder besser laufen und sie wieder mehr verdienen, haben Sie die freie Wahl, ob Sie in der GKV bleiben wollen oder ob Sie zurück in die PKV möchten.

Absichtliches Drücken des Einkommens

Für Angestellte, die über der Versicherungspflichtgrenze verdienen und dennoch zurück in das System der gesetzlichen Krankenkasse wechseln möchten, tut sich ein Schlupfloch auf: Wie uns am Bürgertelefon bestätigt wurde, können Sie mit Ihrem Chef aushandeln, dass Sie einen Monat entsprechend weniger verdienen und die JAEG fallen (3).

Mit Ihrem Gehaltsnachweis können und müssen Sie dann zu einer gesetzlichen Krankenkasse gehen und eine Mitgliedschaft beantragen.

Vorsicht: Pflicht zum Eintritt in die GKV nicht ignorieren

Nicht jeder möchte auf die Vorteile einer privaten Gesundheitsvorsorge verzichten. Unterliegt Ihr Gehalt aber Schwankungen, gelten trotzdem für Sie die oben beschriebenen Regelungen. Wer die Versicherungsfreiheit verliert, muss sofort aktiv werden und sich um eine gesetzliche Gesundheitsversicherung bemühen.

Unterlässt ein Betroffener diesen bürokratischen Akt, drohen Konsequenzen. Denn auch wenn Sie keine Leistungen in der Zeit der schlechter bezahlten Monate in Anspruch nehmen, besteht für Sie eine Versicherungspflicht. Ergo: Sie müssen die Beiträge in jedem Fall entrichten.

Unter dem Strich bedeutet das, dass Sie für Ihre PKV bezahlen plus nachträglich auch noch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Da kommen dann schnell einige Hunderter extra zusammen.

Für Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr wird es besonders schwer, die Rückkehr anzutreten. Wer wieder in die GKV wechseln möchte, muss innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens einen Tag gesetzlich krankenversichert gewesen sein.

Ein weiteres Schlupfloch besteht, wenn ein „qualifizierter“ Grund für die fehlende Krankenversicherungspflicht vorliegt, beispielsweise ein Aufenthalt im Ausland mit dortiger Krankenversicherung.

Die Beitragsfalle der PKV im Alter

Das Thema „55“ stellt für viele ältere Mitglieder einer privaten Krankenversicherung ein massives finanzielles Problem dar. Je älter die Menschen werden, um so häufiger müssen sie zum Arzt. Dies wiederum belastet die privaten Krankenversicherer, die Prämien steigen.

Damit sind Tarife, die länger am Markt sind, nicht mehr wettbewerbsfähig. Folglich legt der Versicherer einen neuen Tarif auf, um damit junge Menschen mit niedrigen Beiträgen zu versichern. Die bisherige Tarifgruppe überaltert, das Gleichgewicht zwischen jungen „Nur-Beitragszahlern“ und älteren „Patienten“ ist gestört, da kein frisches Geld mehr kommt. Der alte Tarif wird teurer und teurer.

Die einzige Lösung, welche sich anbietet, liegt im Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dieser besagt, dass ein Versicherer einem Versicherten den Wechsel in einen preiswerteren Tarif bei gleichen Leistungen auf Forderung ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglichen muss. (4)

FAQs zur privaten Krankenversicherung

Rentiert sich die private Krankenversicherung für junge Selbstständige?

Der Wechsel in eine private Krankenversicherung will gut überlegt sein. Ist die Familienplanung noch nicht abgeschlossen, kann es nach Gründung einer Familie zu einer Kostenexplosion kommen. In der PKV wird jede Person einzeln versichert, in der GKV sind die Familienangehörigen über den Beitragszahler mitversichert. Gezielte Zusatzversicherungen sind in aller Regel sinnvoller als eine private Krankenvollversicherung.

Wie hoch fällt der Arbeitgeberzuschuss aus?

Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt 50 Prozent, maximal die Hälfte des gültigen AOK-Satzes.

In welcher Höhe kann ich den Beitrag steuerlich geltend machen?

Die privaten Krankenversicherer versenden am Ende des Versicherungsjahres eine Mitteilung, in der die Höhe des steuerlich abzugsfähigen Beitragsanteils ausgewiesen ist. Wer beispielsweise für das Krankenhaus ein Einbett-Zimmer versichert hat, kann nur den Beitragsanteil für die Unterbringung im Mehrbettzimmer steuerlich geltend machen.

Was ist bei Vorerkrankungen?

Während die Ersatzkassen grundsätzlich keinen Versicherungsnehmer ablehnen dürfen, haben die Privaten ein Wahlrecht. Private Anbieter können die Erstattung bestimmter Behandlungen ausschließen oder einen Risikobeitrag erheben.

Was ist mit der Beitragsstabilität in der privaten Krankenversicherung?

Die letzten Beitragsrunden haben gezeigt, dass die privaten Krankenversicherungen sowohl unter der geringen Zahl an Neuzugängen als auch unter den niedrigen Kapitalmarktzinsen leiden. Bei einigen Tarifen fielen die Beitragsanpassungen deutlich zweistellig aus.

Soll ich eine Selbstbeteiligung wählen?

Selbstbeteiligungen senken den Beitrag. Auf der anderen Seite beteiligen sich die Arbeitgeber nur in den seltensten Fällen daran, auch wenn es das Steuerrecht zulässt. Für Selbstständige empfiehlt sich eine Selbstbeteiligung auf jeden Fall, sofern diese moderat ausfällt und nicht auf sogenannte Großschadenstarife mit einer Eigenleistung von 5.000 Euro und mehr angewendet wird.

Fazit

Für Beamte rechnet sich eine private Krankenversicherung aufgrund der Beihilfe auf jeden Fall mehr als die GKV. Alle anderen Interessenten sollten über den Vergleichsrechner einmal Leistungen und Tarife studieren. Ein Blick in die Altersrückstellungen auf den Seiten der Versicherer ist auf jeden Fall zu empfehlen, ebenfalls ein Blick in die Ratings (5).


Quellen und weiterführende Informationen

(1) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – V. Sozialgesetzbuch (SGB), § 223 Beitragspflicht, beitragspflichtige Einnahmen, Beitragsbemessungsgrenze
(2) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz –Handelsgesetzbuch (HGB), § 84
(3) GKV Spitzenverband – Kontaktinformationen des Bürgertelefons
(4) Krankenkassen.net – Der Clou ist der interne PKV Tarifwechsel
(5) Morgen & Morgen – Ratings der privaten Krankenversicherer (PDF)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – V. Sozialgesetzbuch, § 188 Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – V. Sozialgesetzbuch, § 5 Versicherungspflicht
(6) Online-PKV.de – Rechengrößen zur Sozialversicherung 2021, neuer Arbeitgeberzuschuss 2021 und neue Jahresarbeitentgeltgrenze 2021 (vorläufig)