Selbstbehalttarife der Krankenkassen

Seit den vergangenen Gesundheitsreformen, bei denen die Leistungen sinken aber die Beiträge steigen, führen die Krankenkassen eine Vielzahl von Spartarifen ein. Dazu zählen auch die Selbstbehalttarife, die der Verbraucher beispielsweise aus der Kfz-Versicherung bereits kennt. Aber nicht für jeden ist dieser Tarif sinnvoll.

Die Beiträge steigen, die Leistungen sinken und gesucht wird Einsparpotenzial

Mit jeder Gesundheitsreform wird das Gesundheitssystem neu angepasst. Und dies nicht unbedingt zum positiven für den Versicherten, er muss in der Regel mit weiteren Leistungskürzungen bei steigenden Beiträgen rechnen. Aktuell wurden gerade wieder die Zuschüsse für eine Zahnbehandlung gesenkt, so dass die Differenz vom Krankenkassenmitglied aus eigener Tasche zu zahlen ist.

Krankenzusatzversicherung schließt Lücken

Einen wirklichen Schutz kann der Versicherte hierbei durch den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung erlangen, welche die Versorgungslücken so schließt, dass unter dem Strich nur noch ein geringer Eigenanteil übrig bleiben wird. In der Regel ist diese Versicherung bereits günstig erhältlich, jedoch sollte jeder Verbraucher dabei auf die für den Tarif angebotene Leistungen achten, damit diese den eigenen, individuellen Bedürfnissen entsprechen.

Einsparmöglichkeiten bei den Krankenkassen

Unabhängig davon bietet natürlich jede Krankenkasse noch zusätzliche Einsparungsmöglichkeiten, die den monatlichen Beitrag senken können. Diese unterscheiden sich für gewöhnlich von Krankenkasse zu Krankenkasse. Darüber hinaus gibt es auch Spartarife, die für alle gesetzlichen Leistungsträger gültig sind und somit von jeder Krankenkasse den Mitgliedern angeboten wird. Inwiefern diese Sparmöglichkeiten jedoch als wirklich sinnvoll zu erachten sind, muss der Versicherte abhängig von seinem Alter sowie aktuellen Gesundheitszustand selbst entscheiden.

Krankenkassentarife mit Selbstbehalt

Selbstbehalttarif – Wahltarif, bei dem Kranke draufzahlen?

Ein Wahltarif, der viel verspricht aber nicht für jeden als sinnvoll zu erachten sein dürfte, ist der Selbstbehalttarif, den die meisten Versicherten bereits aus anderen Versicherungsbereichen kennen dürften. So ist er in der privaten Krankenversicherung bereits längst verbreitet und hilft den Versicherten, Beiträge zu sparen. Mit Sicherheit allerdings wird auch jeder Autofahrer den Selbstbehalt-Tarif aus seiner Autoversicherung kennen. Auch hier gilt der gleiche Regelsatz wie schon in der privaten Krankenversicherung. Jedoch sollte vor der Wahl genauestens geprüft werden, in welcher Höhe der Selbstbehalt aufgebracht werden kann.

Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die monatliche Prämie

In der Regel kommen hier verschiedene Summen zum Einsatz und es gilt: je höher der Selbstbehalt ausgewählt wird, umso niedriger wird der monatliche Beitrag ausfallen. Dies gilt nun ebenso für die gesetzlichen Krankenkassen, die sich das Modell der Selbstbehalttarife zu Nutze machen.

Versicherungsnehmer tragen bestimmte Kosten selbst

Hierbei geht es darum, dass der Versicherungsnehmer die anfallenden Kosten für eine ambulante Behandlung bis zu einer bestimmten Höhe selbst trägt. Diese Höhe wird vorab mittels der Tarife festgelegt. Im Gegenzug gestaltet sich die Versicherungsprämie als deutlich geringer. Gezahlt wird dabei ein jährlicher Bonus von bis zu 600 Euro.

Selbstbehalt meist höher als Bonus bzw. Beitragsersparnis

Allerdings liegt schon der Selbstbehalt bei allen Krankenkassen über dem Bonus, den sie wieder zurück erstattet bekommen. Im Normalfall sind es weniger als 150 Euro, die der Versicherte mit dem Selbstbehalttarif darüber liegt. Bei nur sehr wenigen Ausnahmen kann der Betrag auch bis zu etwa 300 Euro über dem Bonus liegen. Die Höhe des Betrages, der zurückerstattet wird, ist abhängig davon, in welcher Höhe der Versicherte den Selbstbehalttarif abschließen möchte.

Drei Jahre Mindestvertragslaufzeit anstatt 18 Monate

Einen Haken gibt es jedoch bereits bei dieser Einsparmöglichkeit. Nicht jeder gesetzlich Versicherte hat die Möglichkeit, einen hohen Selbstbehalt zu wählen. Das Angebot der unterschiedlichen Tarifvarianten ist vom Einkommen des Verbrauchers abhängig. Um aus den Selbstbehalttarifen überhaupt auswählen zu können, muss man sich als Versicherungsnehmer mindestens drei Jahre an seine Krankenkasse binden.

Der eigentliche Wechsel in eine andere Krankenkasse ist grundsätzlich nach achtzehn Monaten möglich. Die einzige Ausnahme besteht allerdings, wenn ein Zusatzbeitrag erhoben wird. Dann hat das Versicherungsmitglied das Recht, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Dieses berührt dann die Selbstbehalttarife nicht.

Für wen eignen sich Selbstbehalttarife?

Keine gute Wahl für chronisch Kranke

Jedoch können diese Tarife nicht von vorne herein als sinnvoll erachtet werden. Wer beispielsweise chronisch krank ist, der sollte von der Wahl unbedingt Abstand nehmen. Denn hier ist keine Einsparung für den Versicherten möglich, da er durch den Selbstbehalt in jedem Fall mehr bezahlen wird, als wenn er seinen bisherigen Standardtarif so behält, wie er ist

Auch bei häufiger Krankheit nicht empfehlenswert

Auch wer nicht zu den chronisch Kranken zählt, aber trotzdem häufiger im Jahr erkrankt und deswegen den Arzt aufsuchen muss, sollte sich nicht für den Selbstbehalt entscheiden, denn auch er bezahlt somit mehr aus der eigenen Tasche.

Tendenziell für jüngere Versicherungsnehmer attraktiv

Da im Laufe des Lebensalters die Gefahr der Erkrankungen zunimmt, werden eher die jüngeren Versicherten die Selbstbehalttarife als attraktiv empfinden. Aber selbst sie wetten dann auf die eigene Gesundheit, vor allem dann, wenn sie sportlich sehr aktiv sind. Auch sind sie dann dem Risiko ausgesetzt, unter dem Strich deutlich mehr zu bezahlen, als was sie einsparen können.

Vorsorgeuntersuchungen sowie Leistungen für mitversicherte Kinder von Rückzahlung ausgeschlossen

Grundsätzlich vom Anspruch auf Rückzahlung ausgeschlossen sind bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, die von der Krankenkasse getragen werden sowie von den mitversicherten Leistungen der Kinder, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.