Wahltarife der gesetzlichen Kassen
In den meisten Fällen bieten die gesetzlichen Kassen ihren Versicherten so genannte Wahltarife an, dies geschieht natürlich auf freiwilliger Basis. In diesen Bereich fallen neben Hausarzt- auch die Selbstbehalttarife, Tarife zur Beitragsrückerstattung, Tarife für spezielle Arzneimittel, Tarife für die integrierte Versorgung sowie Tarife für eine besondere ambulante ärztliche Behandlung. Gleiches gilt für DMP, d.h. Disease-Management-Programme sowie für Tarife für spezielle Modellvorhaben. Die meisten Krankenkassen locken ihre Versicherten allerdings durch Prämien und Beitragsrückerstattungen. Doch jeder Wahltarif hat auch seinen Preis und stellt von daher nicht immer einen Vorteil dar. Denn die Krankenkassen lassen sich das Bonusprogramm für den Kunden entsprechend vergüten. Fast alle Verträge werden nämlich mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren festgeschrieben.
Damit hat der Kunde sein Recht auf eine normale Kündigung vergeben, selbst bei Zusatzbeiträgen. Ein Wechsel innerhalb von zwei Monaten ist somit nicht mehr möglich. Aktuell mit Stand 2011 gelten nachfolgend genannte Bindefristen:
Tarifart | Bindungsfrist | Recht auf Sonderkündigung bei Erhöhung der Zusatzbeiträge |
---|---|---|
Beitragsrückerstattung | 1 Jahr | Ja |
Kostenerstattungsverfahren | 1 Jahr | Ja |
Übernahme besonderer Arzneimittel | 1 Jahr | Ja |
Selbstbehalttarif | 3 Jahre | Ja |
Krankengeld für Selbständige | 3 Jahre | Nein |
Bonus- und Vorteilsprogramme belohnen präventive Maßnahmen
Neben den Wahltarifen vergeben die gesetzlichen Krankenkassen auch noch Bonus- bzw. Vorteilprogramme. Hier erhalten die Versicherten für ihr kosten- oder gesundheitsbewusstes Handeln Geldgutschriften. In diesen Bereich fallen u.a. die Teilnahme an Präventionskursen bzw. an bestimmten Bewegungsmaßnahmen, die professionelle Zahnreinigung, weitergehende Vorsorgeuntersuchungen sowie Schutzimpfungen.
Hohe Prämien bei Selbstbeteiligung
Zulässig ist auch eine Selbstbeteiligung bei den Behandlungskosten, wobei sich der Versicherte auf eine bestimmte Summe festlegt, die er bei anfallenden Behandlungskosten selbst begleicht. Dies wiederum wird von der Krankenkasse mit einer Prämie quittiert. Die Höhe des Selbstbehaltes wird dabei stets abhängig vom Einkommen des Versicherten berechnet. Einige Versicherer ködern ihre Kunden mit einigen hundert Euro, wenn sie mindestens drei Jahre nicht krank waren. Da die Selbstbeteiligung jedoch stets höher liegt als die möglichen auszuzahlenden Prämien, macht der Versicherte im Schnitt dann über die gesamten drei Jahre Verluste.
Rückvergütung bei Verzicht auf Arztbesuche
Wer sich als Versicherter für den Tarif „Beitragsrückzahlung“ entscheidet, erhält von seiner Kasse einen Monatsbeitrag oder mehr zurück, wenn er ein Jahr lang keinen Arzt aufgesucht hat. Lediglich Vorsorgeuntersuchungen sind zugelassen. Bei jeder anderen Konsultation durch einen Arzt entfällt die Rückzahlung. Hier erleiden besonders Familien Verluste, denn die Regelung betrifft nicht nur den Hauptverdiener, sondern alle Familienmitglieder. Unter die dreijährige Vertragsbindung fallen auch die „Kostenerstattungstarife“. Versicherte haben in diesem Tarif das Privileg, gegen einen zusätzlichen Beitrag Mehrleistungen wie zum Beispiel eine bessere Kostenübernahme beim Zahnarzt zu erreichen.
Gegen einen Zusatzbeitrag erhalten Versicherte auch Zugang zu homöopathischen und anthroposophischen Medikamenten. Selbständige, die für den Krankheitsfall auf Krankengeld verzichtet haben, sind mit diesen Tarifen ebenfalls über den Zeitraum von drei Jahren an ihre Krankenkasse gebunden.
Tarife Gesetzliche Kasse | Tarife Private Kasse |
Gesetzlich vorgeschriebener Grundversorgungstarif | Basis-Schutz, Standard-Schutz |
Private Krankenzusatzversicherung als Ergänzung der gesetzlichen Leistungen | Komfort-Schutz, Top-Schutz |
Leistungen gesetzliche Kasse | Leistungen Private Kasse |
Grundversorgung (gesetzlich vorgeschrieben) | Tarife (Bausteine) frei wählbar, PKV-Basisschutz vergleichbar mit Leistungen aus der GKV |
Leistungsgleichheit innerhalb der GKV | Verbesserte Leistungen gegenüber GKV |
Versicherungsschutz in Deutschland und in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen | Versicherungsschutz weltweit |
Einige Versicherer bieten ihren Kunden auch eine so genannte integrierte Versorgung an. Innerhalb dieses Netzwerkes werden die Patienten „vernetzt“ behandelt, um auf diese Weise Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden. Innerhalb dieser Netzwerke können zusätzlich neben den Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen auch noch nichtärztliche Leistungserbringer wie zum Beispiel Physiotherapeuten eingebunden werden. Andere gesetzliche Kassen wiederum entscheiden sich für strukturierte Behandlungsprogramme (DMP), wie sie bei chronischen Krankheiten auftreten.
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Aus der Vielzahl dieser Tarife den richtigen für sich auszuwählen, ist nicht immer einfach. Daher heißt es für jeden Versicherten vor Abschluss: erst informieren, dann abwägen, mit Hilfe eines leistungsstarken Krankenkassenvergleichs. Ein solcher ist nicht nur nützlich, sondern zudem auch sehr informativ.
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