Die Pflegerentenversicherung

Auch in der privaten Pflege- bzw. Pflegerentenversicherung müssen die Versicherungsgesellschaften bis spätestens 21.12.2012 ihre Tarife auf Unisex umstellen. Dadurch ist auch diese Versicherungsart von einigen Veränderungen betroffen. In der Vergangenheit mussten männliche Versicherungsnehmer ca. 30 Prozent weniger an Beitrag zahlen als weibliche Versicherungsnehmer – und das bei demselben Eintrittsalter. Durch die Gleichstellung zahlen Männer und Frauen künftig denselben Betrag. Die Folge ist aber, dass die Beiträge für die Männer nicht auf dem bislang günstigen Niveau verbleiben, sondern deutlich ansteigen werden. Die Beiträge für weibliche Versicherungsnehmer werden dagegen konstant bleiben. Lediglich Altverträge genießen bis zur nächsten Beitragserhöhung einen Bestandsschutz. Wer sich als weiblicher Versicherungsnehmer auch weiterhin günstige Beiträge sichern möchte, wendet sich an die Deutsche Familienversicherung. Diese Gesellschaft bietet bereits heute Unisextarife zu normalen Tarifen an.

Mit der Umstellung auf Unisex wird allerdings der gesetzliche Grundschutz in der Pflegerentenversicherung erweitert. Die Versicherungsform ist durchaus sinnvoll, da sie der Eigenvorsorge dient, wenn einmal der Ernstfall eingetreten ist. Allein die Pflegepflichtversicherung kann in der heutigen Zeit nur der Grundversorgung dienen. Andererseits kann heute jeder Mensch – und das unabhängig vom Alter – zum Pflegefall werden. Durch die hohe Belastung der gesetzlichen Pflegekassen können Betroffene dann nicht viel Unterstützung erwarten. Allein die demographische Entwicklung sorgt zusehends dafür, dass die anfallenden Pflege-Kosten den Anteil der Pflegekassen deutlich übersteigen. Wer mit der Grundversorgung alleine nicht zum Sozialfall werden möchte, der sollte sich entsprechend durch private Eigenvorsorge absichern.

Pflegezusatzversicherungen sollen hierfür das Risiko abwenden, für den eintretenden Fall der Pflege hohe Zuzahlungen zu leisten. Im Bereich der Zusatzversicherungen müssen Bürger aber zwischen drei unterschiedlichen Wegen unterscheiden:

  1. Die Pflegekostenversicherung. Sie springt für all diejenigen Restkosten ein, die nach Vorleistung durch die gesetzliche Pflichtversicherung übrig bleiben.
  2. Die Pflegetagegeldversicherung. Diese Versicherung zahlt einen fest vereinbarten Tagessatz für den Fall der Pflege.
  3. Die Pflegerentenversicherung. Sie stellt dem Betroffenen eine vorab vereinbarte monatliche Rente in Aussicht.

Dabei dient die Pflegerentenversicherung ausschließlich dem Schutz und nicht zur Kapitalansparung – auch wenn auch hier wie bei einer klassischen Kapital bildenden Lebensversicherung ein Kapitalstock erst aufgebaut werden muss. Im Umkehrschluss erhält der Versicherungsnehmer bei dieser Form der Absicherung jedoch eine lebenslange Beitragsgarantie. Kommt es zu einer Leistungsphase innerhalb der Pflegerentenversicherung, ist zudem noch Beitragsfreiheit garantiert, so dass Versicherte, die zum Pflegefall werden, keine eigenen Beiträge mehr aufbringen müssen. Diese übernimmt der Versicherer. Mit den Leistungen aus der Pflegerentenversicherung können sich Versicherte zudem noch verschiedene Extras sichern, die sie für die häusliche oder stationäre Pflege dringend benötigen.

Gerade gesetzlich Krankenversicherte sollten von diesem freiwilligen Angebot Gebrauch machen, um auf diese Weise die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung zusätzlich zu ergänzen. Privatversicherte hingegen werden automatisch Mitglieder der privaten Pflegeversicherung. Die Leistungen aus der Pflegerentenversicherung orientieren sich stets nach dem Grad der ärztlich festgestellten Pflegebedürftigkeit. Der Versicherer ist zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherte in Folge einer Körperverletzung, einem allgemeinen Kräfteverfall oder auf Grund einer Erkrankung selbst nicht mehr in der Lage ist, allgemeine Dinge des täglichen Lebens zu bewältigen. Die zusätzlichen Leistungen bieten dem versicherten einen erweiterten pflegerischen Spielraum auf Grund der monatlichen Zusatzrente.

Diese lebenslange monatliche Rente erhalten Pflegebedürftige dann unabhängig davon, ob die Leistungen von einem professionellen Pflegedienst übernommen oder eigenständig von Familienangehörigen oder Freunden organisiert werden. Mit dem Tag der Rentenzahlung endet auch gleichermaßen die Beitragspflicht durch den Versicherungsnehmer. Diese Zusatzpolice sichert daher den Versicherten viele angenehme Extras für den Fall der eintretenden Pflege, die auf andere Weise sonst nicht finanzierbar wäre. Zu berücksichtigen ist auch die Definition des Pflegefalles in der gesetzlichen Grundversorgung. Denn hier gilt ein Mensch immer erst dann als Pflegefall, wenn er nicht mehr in der Lage ist, sich selber zu versorgen. Diese Versorgung betrifft dabei

  • alle hauswirtschaftliche Tätigkeiten,
  • die Nahrungsaufnahme
  • sowie die Körperpflege.

In fast allen Fällen gehen dabei die hauswirtschaftliche und die pflegerische Hilfe weit über das genehmigte Budget der gesetzlichen Pflegekassen hinaus und müssen daher selbst oder von den Angehörigen beglichen werden. Vorreiter in den neuen Unisex-Pflegerententarifen ist die Volkswohl Bund Versicherungsgesellschaft. Sie bietet derzeit bereits Tarife an, in denen der Versicherte die Leistung in den einzelnen Pflegestufen flexibel wählen kann. Um Beitrag einzusparen, hat der Versicherte daher auch die Möglichkeit, in allen drei Pflegestufen die ein und dieselbe monatliche Rentenhöhe zu vereinbaren. Während der Laufzeit können die Beitragszahlungen entweder laufend (also monatliche Beitragszahlungen) oder durch eine einmalige Zahlung geleistet werden. Auch eine Mischung beider Varianten sowie Zuzahlungen  während der Laufzeit sind möglich.

Innerhalb der Pflegerentenversicherung haben Versicherte zudem die Möglichkeit, auch ein Sterbegeld für den Todesfall nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit abzuschließen. Die Prämien sind derzeit so kalkuliert, dass entsprechende Vorteile zu anderen Versicherungsgesellschaften bestehen, die bis zu 30 Prozent nach unten ausmachen können.