Wenn beide Elternteile in der privaten Krankenversicherung versichert sind, müssen auch die Kinder privat versichert werden. Die Entscheidung, bei wem die Kinder dann krankenversichert sind, liegt allein bei den Eltern.

Mit der richtigen Tarifwahl für die private Familienversicherung lässt sich zwar Geld sparen, doch sollte bei der Wahl des Tarifes und der Leistungen bedacht werden, dass kein Familienmitglied einen höheren Tarif wählen kann als der versicherte Elternteil.

Die private Krankenversicherung für die ganze Familie

Die private Krankenversicherung in Deutschland bringt ihren Mitgliedern einige Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Versicherungsprämien werden nach Tarif und nicht nach Einkommen berechnet. Sie richten sich grundsätzlich nach dem Alter, dem Geschlecht, dem individuellem Krankheitsrisiko und den Leistungen. Außerdem ist der Privatversicherte an keinen Leistungskatalog gebunden. Jeder kann den Tarif und die Leistungen individuell nach seinen Wünschen und Anforderungen zusammenstellen und wählen. Damit bietet die private Krankenversicherung deutlich mehr Leistungen mit dem richtigen Tarif und kann auch noch günstiger sein als die gesetzliche. In Deutschland gibt es ein Gesundheitssystem, in dem gilt, dass Kinder grundsätzlich bei dem Elternteil mitversichert werden müssen, der das höhere Einkommen hat. Wenn dieser Elternteil Mitglied in der privaten Krankenversicherung ist, entfällt automatisch die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Kinder werden dann über die Familie privat krankenversichert. In den letzten Jahren ist bei den Versicherungsgesellschaften ein neues Tarifmodell entstanden, das ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung ist. In der privaten Krankenversicherung müssen zwar für jedes Kind Beiträge bezahlt werden, aber sie fallen im Familientarif ziemlich gering aus. Die Tarife enthalten oftmals Optionen für umfangreiche Leistungen und einen Selbstbehalt. Die Beiträge für die Kinder, aber auch die eigenen, lassen sich beispielsweise durch die Selbstbeteiligung verringern. Auch der Rabatt, den einige Versicherungsgesellschaften auf die für Kinder zu zahlenden Beiträge geben, senkt die Beitragszahlungen. Die Beiträge für die Familientarife werden in der privaten Familienversicherung zusammengefasst. Dadurch muss nicht extra für jedes Familienmitglied ein einzelner Beitrag entrichtet werden. Die mögliche Selbstbeteiligung wird auch in nur einem Betrag zusammengefasst. Die Gesamtsumme des zu entrichtenden Beitrages setzen sich also aus den einzelnen Versicherungsverträgen aller Familienmitglieder zusammen. Werden darüber hinaus Zahlungen fällig, werden sie vom Versicherer übernommen.

Die Familienversicherung setzt sich aus vielen Einzelverträgen zusammen

In der privaten Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied einen eigenen Versicherungsvertrag haben, weil sich der monatliche Beitrag nach Alter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand staffelt. Die Familienversicherung setzt sich somit aus den Einzelverträgen aller Familienmitglieder zusammen. Liegt beispielsweise das Einkommen des Vaters über der Beitragsbemessungsgrenze, das der Mutter aber darunter, können die Kinder sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden. Bei der richtigen Tarifwahl lässt sich dadurch auch Geld sparen. Eltern können Babys und Kleinkinder privat versichern, wenn mindestens ein Elternteil seit mindestens drei Monaten privat krankenversichert ist. Das Baby muss dabei aber spätestens zwei Monate nach seiner Geburt rückwirkend zum Geburtsmonat angemeldet werden. Da kein Gesundheitscheck stattfindet, müssen selbst Säuglinge, die möglicherweise krank sind, keinen Risikozuschlag zahlen. Allerdings gilt zu beachten, das wenn der privat versicherte Elternteil beispielsweise für sich den günstigen Basistarif gewählt hat, kann auch das Baby nur im Standardtarif versichert werden, weil kein Familienmitglied in höheren Tarifmodellen versichert sein darf als der versicherte Elternteil.

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Die Einzelverträge für Familienmitglieder

Eltern, die ihre Kinder über Einzelverträge privat krankenversichern möchten, müssen ein paar Regeln beachten. Es ist nur möglich, Kinder privat zu versichern, wenn mindestens ein Elternteil privat versichert ist. Die private Krankenversicherung kann jederzeit, auch nachträglich für sie abgeschlossen werden, sie darf jedoch keinen höheren Tarif haben, als der versicherte Elternteil. Allerdings können auch für Kinder Zusatzleistungen vereinbart werden, die in einer Zusatzversicherung festgehalten sind. Für Kinder sind die Zusatzversicherungen besonders geeignet und auch günstig und sie bieten einen perfekten Rundumschutz mit guter Versorgung im Krankheitsfall. Schüler können ebenfalls über Einzelverträge in die private Krankenversicherung aufgenommen werden, da sie noch über kein eigenes Einkommen verfügen. Auch hier ist die Mitgliedschaft mindestens eines Elternteils die Voraussetzung. Wenn bei dem Schüler bis zu diesem Zeitpunkt noch keine ernsthaften Erkrankungen vorliegen, kann er zu einem günstigeren Beitrag privat krankenversichert werden. Natürlich darf auch für Schüler, selbst wenn sie bereits volljährig sind, kein höherer Tarif gewählt werden, als ihn der versicherte Elternteil hat. Die Kündigung für die gesetzliche Krankenversicherung sollte jedoch erst dann erfolgen, wenn die Aufnahme in die private Krankenversicherung bestätigt wurde.