Leistungen der Privaten Krankenversicherung

Seit 2009 sind die Privaten Krankenversicherungen zum Angebot von Basistarifen verpflichtet. Diese gewährleisten nur eine Regelversorgung. Weitergehende Leistungen für Behandlungen, Vorsorge, das Krankenhaus, zahnärztliche Versorgung und Therapien werden vertraglich zwischen dem privaten Versicherer und dem Versicherten geregelt.

Gesundheitsleistungen wählen in der Privaten Krankenversicherung

Abgesehen von den Basistarifen können Versicherte in einer Privaten Krankenversicherung die Leistungen, die für die Vorsorge und die Behandlung im Krankheitsfall zu erbringen sind, frei wählen. Der Versicherte hat die Wahl zwischen der sehr günstigen Regelversorgung der standardisierten Basistarife und einer wunschgerechten Zubuchung von unterschiedlichsten Leistungen seiner Privaten Krankenversicherung.

Als Mitglied der Privaten Krankenversicherung ist der Versicherte Privatpatient und nicht an die Arztwahl unter den kassenärztlichen Vertragsärzten gebunden. Er kann seinen Arz 0t und auch das Krankenhaus seiner Wahl frei bestimmen.

Der Leistungskatalog richtet sich in allen Einzelheiten immer nach dem jeweils abgeschlossenen Tarif. Auch der Kostenausgleich wird je nach Tarif unterschiedlich vorgenommen. Es können Tarife mit Selbstbehalt geschlossen werden, die eine finanzielle Eigenleistung des Versicherten im Behandlungsfall bis zu einer bestimmten Höhe voraussetzen. Die Kosten für Behandlungen werden, ebenfalls abhängig vom Tarif, in voller Höhe oder auch anteilig von der Privaten Krankenversicherung erstattet. Jedoch macht auch die Private Krankenversicherung die Auflage zur Regel, dass es sich um Behandlungen von medizinischer Notwendigkeit handeln muss. Patienten, die kosmetische Operationen und ähnliche Eingriffe vornehmen lassen wollen, müssen diese bei jeder Art von Krankenversicherung selbst in voller Höhe bezahlen.

Sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung die Leistungen verhältnismäßig klar und durchsichtig, bedarf es bei der Wahl von Tarifen in der Privaten Krankenversicherung gründlicher Überlegungen, welche Arten der Behandlung im ambulanten und stationären Bereich jeweils in den Vertrag aufgenommen werden sollen. Dies ist immer eine sehr persönliche Entscheidung des Versicherten. Sie ist einmal von seinen Bedürfnissen abhängig, wie er im Krankheitsfall versorgt sein möchte, zum anderen wird sie natürlich auch von der Höhe der Beiträge beeinflusst.

    Private Krankenversicherung

    • Patient 1. Klasse werden
    • Vergleich vieler Versicherungen
    • individuelle Angebote nach Ihren Wünschen
    • unabhängige & kostenlose Beratung
    • ohne zusätzliche Kosten
    Versicherungsumfang ambulant:
    Versicherungsumfang stationär:
    Versicherungsumfang Zahnarzt:
    Sonstiges:
    Persönliche Angaben:
    Ihre Anschrift / Wohnsitz:
    Erreichbarkeit per Email / Telefon:
    *Pflichtfeld
    SSL-gesicherte Datenübertragung.

    Private Krankenversicherung und Familie

    Als Faustregel könnte gelten, dass die PKV am günstigsten abzuschließen ist von jungen, gesunden Versicherten, die Single bleiben wollen. Dies lässt sich natürlich in keinem Fall voraussagen. In der PKV gibt es keine Mitversicherung der Familienmitglieder. Für jedes Familienmitglied muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Bei einer großen Familie kann dies wirklich teuer werden. Da immerhin in der GKV auch eine Reihe Wahltarife angeboten werden, zudem die Aufstockung der Leistungen durch Zusatzversicherungen möglich ist, ist es bei einer entsprechenden Familienplanung zumindest überlegenswert, ob man sich nicht doch für die freiwillige Krankenversicherung in der GKV entscheiden möchte. Allerdings sind auch private Zusatzkrankenversicherungen für jedes Familienmitglied einzeln abzuschließen. Der Weg zurück in die GKV ist schließlich sehr kompliziert und nur unter sehr eng begrenzten Bedingungen möglich. Somit ist eine Entscheidung für eine Private Krankenversicherung in den meisten Fällen eine Lebensentscheidung.

    Sicherheit der Leistungen

    Da es sich bei der PKV um eine private Versicherung handelt, die Verträge zwischen den Versicherten und der PKV auf dieser Rechtsgrundlage ausgehandelt und geschlossen, können vereinbarte Leistungen nicht einfach gekürzt oder gestrichen werden. Während bei steigenden Kosten in der gesundheitlichen Versorgung die GKV gerade durch die Kürzungen von Leistungen von sich reden machte, gehen die privat Versicherten in dieser Hinsicht also das geringere Risiko ein. Steigen allerdings die Kosten für die Leistungen stark an, können die Prämien für die Krankenversicherung erhöht werden.

    Versicherte, die in der Privaten Krankenversicherung zum Basistarif eintreten, müssen seit der Neuregelung vom 1. Januar 2009 auch ungeachtet eventueller Vorerkrankungen aufgenommen werden. Ebenso können Rentner in den Basistarif wechseln. Dieser Wechsel ist ebenso möglich, wenn nachweislich die Einkommensverhältnisse eine Fortzahlung der bisherigen Versicherungsverträge unmöglich machen. Vielen Versicherten, zum Beispiel nach Überschreitung des 55. Lebensjahres, ist schließlich auch dann der Wechsel in die GKV versagt.

    Im Laufe der Zugehörigkeit zur Privaten Krankenversicherung erwerben die Versicherten Altersrückstellungen, die den Mehraufwand an Gesundheitsleistungen im Alter sicherstellen sollen. Inzwischen ist auch geregelt, dass die Altersrückstellungen bei einem Wechsel von einem privaten zu einem anderen privaten Versicherer nicht mehr verloren gehen. Bei einem Wechsel zurück in die GKV verbleiben die Mittel der Altersrückstellungen in der PKV.