Die Leistungsunterschiede zwischen PKV und GKV
Leistungsart |
GKV |
PKV |
Leistungsprinzip |
Sachleistungsprinzip: Eine Inanspruchnahme ist nur durch Vertragspartner per Chipkarte möglich |
Kostenerstattungsprinzip: Behandler frei wählbar, anschließende Kostenerstattung |
Ambulante Behandlung |
Ausschließlich durch Kassenärzte (keine Kostenübernahme von Heilpraktikern), Hilfsmittel in einfacher Ausführung, Verordnungen durch den Arzt nur auf bestimmte Medikamente beschränkt |
Sowohl durch Privatärzte als auch durch Heilpraktiker möglich. Verordnung aller medizinisch notwendigen Medikamente. Qualität der Hilfsmittel ist tarifabhängig |
Stationäre Behandlung |
Ausschließlich durch Kassenärzte. Medizinische Unterbringung als Regelleistung im Mehrbettzimmer. Einweisung in das Krankenhaus erfolgt stets nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. |
Wahlweise Regelleistung oder Privatarzt, je nach Tarifwahl mit Unterbringung im Einzel- oder Zweibett-Zimmer, freie Krankenhauswahl. |
Zahnbehandlung |
Ausschließlich durch Kassenärzte, eingeschränkte Kostenübernahme, nur einfache Ausführungen möglich |
Durch Privatzahnärzte. Erstattung von Zahnersatz je nach Tarifwahl zwischen 80 und 100 %. Kostenübernahme auch für Gold- und Keramikausführungen. |
Krankengeld |
70 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts (so genanntes regelmäßiges Bruttoentgelt), |
Bis zu 100 Prozent vom Nettoeinkommen (auch oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze möglich). Versicherten stehen dabei unterschiedliche Karenzzeiten zur Auswahl. |
Geltungsbereich |
Deutschlandweit, bei Auslandsbezug mit eingeschränktem Leistungsumfang |
Unbegrenzt europaweit, mindestens einmonatige Gültigkeit im außereuropäischen Ausland |
Wichtig: Die Versicherten in der PKV werden nach der Art der bestehenden Versicherung und nach ihrer beruflichen/privaten Situation unterschieden. Diese Differenzierung ist enorm wichtig für die Beurteilung des sehr unterschiedlichen Bedarfs an privaten Vollkosten- oder Zusatzversicherungen.
Bei der Privaten Krankenversicherung werden folgende Absicherungen unterschieden:
- Private Krankenvollversicherung (allgemein auch als Private Krankenversicherung bezeichnet)
- Private Krankenzusatzversicherungen
- Basistarif
Somit steht dem weitgehend einheitlichen Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen ein Leistungskatalog der einzelnen privaten Anbieter gegenüber. Die PKV zeichnet sich hierdurch nicht nur durch eine größere Tarifauswahl aus, auch die Leistungen selbst sind gegenüber der GKV deutlich überlegen.
Leistungssicherheit oft eingeschränkt – Leistungszusage einholen
Interessenten sollten unbedingt auf Leistungssicherheit achten, denn die Versicherer versuchen oftmals, diese einzuschränken. Beispielsweise werden für Sehhilfen zwar 100 Prozent der Kosten durch den Versicherer übernommen, allerdings nur zeitbegenzt bis maximal 300 Euro innerhalb von 2 Jahren. Versicherte mit besonders schlechten Augen müssen daher einen Großteil ihrer Ausgaben selbst tragen. Gleiches gilt entsprechend für Naturheilverfahren und Zahnzusatzversicherungen. Manche Versicherungsgesellschaften gehen sogar soweit, sich auf die Klausel einer medizinischen Notwendigkeit zu berufen. Die Folge: Die beantragte Kostenübernahme wird verweigert. Von daher ist es wichtig, immer auch die Möglichkeit vor Inanspruchnahme einer Leistung die Leistungszusage des Versicherers einzuholen.
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