Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet für Arbeitnehmer die Pflichtgrenze, bis zu der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich von der Bundesregierung festgelegt. In den Jahren 2006 betrug dieser Wert 3.562,50 Euro/Monat bzw. 42.750 Euro/Jahr, in 2007 lag er bei 3.975 Euro/Monat bzw. 47.700 Euro/Jahr.
Versicherungspflichtgrenze/Jahr |
Entwicklung |
2008 | Die VPG beträgt 4.012,50 Euro/Monat bzw. 48.150 Euro/Jahr |
2009 | Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 4.050 Euro/Monat bzw. 48.600 Euro/Jahr |
2010 | Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 4.162,50 Euro/Monat bzw. 49.950 Euro/Jahr |
2011 | Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 4.125 Euro/Monat bzw. 49.500 Euro/Jahr |
2012 | Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 4.237,50 Euro/Monat bzw. 50.850 Euro/Jahr |
2013 | Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 4.350,00 Euro/Monat bzw. 52.200 Euro/Jahr |
2014 | Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 4.462,50 Euro/Monat bzw. 53.550 Euro/Jahr |
2015 | Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 4.575,00 Euro/Monat bzw. 54.900 Euro/Jahr |
GKV: Gesetzliche Krankenversicherung, VPG: Versicherungspflichtgrenze
Mit der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeits-Entgeltgrenze genannt) gibt der Gesetzgeber vor, bis zu welcher Einkommenshöhe (Brutto) ein Arbeitnehmer automatisch Mitglied in der GKV sein und bleiben muss.
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